So werden Sie Mitglied
- Antrag online ausfüllenPersonalien, Klinik oder Praxis, Fachgebiet – direkt im Browser, auch am Smartphone.
- Zwei Bürgen benennenZwei ordentliche Mitglieder bestätigen Ihren Antrag – statt Unterschrift auf Papier per Bestätigungslink in einer E-Mail (§ 4 der Satzung).
- Lebenslauf und Veröffentlichungen hochladenLebenslauf unter besonderer Berücksichtigung des beruflichen Werdegangs und eine Liste Ihrer Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Plastischen und Wiederherstellungschirurgie.
- AufnahmeÜber die vorläufige Aufnahme entscheidet die Aufnahmekommission (1. Vizepräsident, Generalsekretär, Schatzmeister); das Präsidium bestätigt.
Mitgliedsarten laut Satzung
Ordentliche Mitglieder
Ärzte, Fachzahnärzte, Tierärzte oder Naturwissenschaftler, die auf dem Gebiet der plastischen und wiederherstellenden Chirurgie wissenschaftlich oder praktisch tätig sind oder ein besonderes Interesse daran haben.
Außerordentliche Mitglieder
Personen, die nicht Ärzte, Fachzahnärzte, Tierärzte oder Naturwissenschaftler sind, jedoch an der Plastischen und Wiederherstellungschirurgie ein besonderes Interesse haben.
Korporative Mitglieder
Vereinigungen, die an der Plastischen und Wiederherstellungschirurgie ein besonderes Interesse haben.
Quelle: § 3 und § 4 der Satzung. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt (§ 6).